Wohnheim „Brücke“ – Heilsarmee Liestal
Über uns
Ein wichtiger sozialdiakonischer Arbeitszweig der Heilsarmee Liestal ist das Wohnheim „Brücke“ an der Oristalstrasse 11 in Liestal. Das Wohnheim „Brücke“ wurde eingerichtet für Männer, die eine Brücke suchen, über die sie aus ihrer Not herausfinden:
eine Brücke über Abgründe zwischen Menschen
eine Brücke über Schluchten der Angst
eine Brücke, die aus Verzweiflung zur Hoffnung führt
eine Brücke, die aus dem Sumpf ins Leben zurückweist
eine Bücke zwischen Mensch und Gott
eine Verbindungsbrücke, eine Rettungsbrücke, eine Freundschaftsbrücke
eine Brücke des Gesprächs und des Zuhörens
eine Brücke der Achtung
Dafür ist das Wohnheim der Heilsarmee Liestal bestimmt – und trägt deshalb den Namen „Brücke“. Die sozialdiakonischen Angebote der Heilsarmee Liestal, zu denen das Wohnheim „Brücke“ dazugehört, stellen keine Konkurrenz zu anderen Sozialdiensten dar, sondern sind eine Ergänzung und werden in Zusammenarbeit mit diesen ausgeübt.
Angebot
Das Wohnheim „Brücke“ bietet Männern in einer Notsituation für eine festgelegte Zeit Obdach und Gemeinschaft. Das gemeinschaftliche Leben und die Begleitung durch Heimleiter und Mitarbeiter sollen zu einer Verbesserung der Lebenssituation der Bewohner beitragen und mithelfen, in absehbarer Zeit wieder ein selbständiges, eigenverantwortliches Leben zu führen. Das Wohnheim „Brücke“ bietet:
Im Preis inbegriffen:
- das möblierte Zimmer
- die Bettwäsche
- Strom, Wasser und Heizung
- die Radio- und Fernsehgebühren
- die Benutzung eines Fernsehers und eines Kühlschrankes im Zimmer
- das Putzmaterial, WC-Papier
- Abfallgebühren
- die Waschmaschinen- und Tumblerbenutzung
- die Begleitung des Bewohners durch unser Personal
Im Preis nicht inbegriffen sind der Grundbedarf (Verpflegung, Körperpflegeartikel…) und zusätzliche ausser-ordentliche Reinigung des Zimmers (übermässige Verschmutzung oder Räumung), sofern diese durch den Mieter verursacht worden ist (Fr. 120.– pro Stunde).
Zielgruppe
Das Wohnheim „Brücke“ steht erwachsenen Männern offen, die vorübergehend Obdach benötigen. Das können Personen sein, die nach einer Suchttherapie, einem Klinikaufenthalt oder einem Strafvollzug Unterstützung benötigen.
Es werden Menschen aller Religionen und Nationalitäten aufgenommen. Da eine medizinische und psychiatrische Betreuung nicht angeboten wird, müssen gewisse Einschränkungen gemacht werden. Pflegebedürftige Personen, akut psychisch kranke Personen, fremd- und selbstgefährdende Personen und akut rückfällige Drogenabhängige können nicht aufgenommen werden.
Zimmer
Im Wohnheim Brücke bieten wir 9 möbliere Einzelzimmer. Jedes Zimmer ist möbliert und mit einem Kühlschrank und einem Fernseher ausgestattet. Die Konsessionsgebühren sind in den Mietkosten inbegriffen. Bettwäsche sowie Ess- und Kochgeschirr in den Küchen werden zur Verfügung gestellt. Jeder Bewohner erhält einen abschliessbaren Küchenschrank. In der Waschküche stehen eine Waschmaschine und ein Tumbler zur Verfügung.
Jeder Bewohner verpflegt sich selbst auf eigene Kosten (Grundbedarf ist in den Mietkosten nicht inbegriffen) und ist für die Zimmerordnung und Wäsche selber verantwortlich.
Begleitung
Die Begleitung durch Leiter und Mitarbeiter soll zu einer Verbesserung der Lebenssituation der Bewohner beitragen. Regelmässige Gespräche mit Standortbestimmung und gemeinsame freiwillige Aktivitäten (z.B. gemeinsame Grillabende, Ausflüge) bilden hierfür wichtige Komponenten. Das Ziel der Begleitung ist, den Bewohnern zu helfen, ein selbständiges, eigenverantwortliches Leben zu führen. Mit dem Einverständnis der Bewohner arbeiten wir mit externen Fachpersonen und Behörden zusammen.
Aufnahmeverfahren & Aufenthaltsdauer
Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme erfolgt bei freiem Platz rasch und unbürokratisch. Damit ein Eintritt reibungslos erfolgen kann, wird folgender minimaler Ablauf eingehalten:
- Nach einem ersten telefonischen Kontakt wird ein Vorstellungsgespräch, wenn möglich mit einer Begleitperson (Sozialarbeiter, Beistand, Vormund), vereinbart.
- Im Vorstellungsgespräch wird das Zimmer/Haus besichtigt. Vorstellungen, Erwartungen und Anforderungen werden besprochen und geklärt.
- Wenn ein Eintritt möglich und sinnvoll ist, wird ein befristeter Mietvertrag zwischen der Heilsarmee Liestal und dem Bewohner abgeschlossen. Das schriftliche Einverständnis zur Hausordnung ist Voraussetzung, um ins Wohnheim „Brücke“ aufgenommen zu werden.
Die Probezeit beträgt zwei Monate.
Die Finanzierung wird vor Eintritt geklärt.
Aufenthaltsdauer
Das Wohnheim „Brücke“ ist nicht eine Dauer- sondern eine Überbrückungswohnmöglichkeit. Die Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel 6 – 18 Monate.
Kosten
Kosten Aufenthalt Wohnheim „Brücke“
Miete pro Tag (bei einzelnen Tagen): Fr. 75.- (möglich ab 5 Nächten)
Monatliche Zimmermiete: Fr. 1400.-
Depot (wird bei Vertragsende zurückerstattet): Fr. 1400.-
In den Kosten inbegriffen sind:
- das möblierte Zimmer
- Bettwäsche
- Strom, Wasser und Heizung
- Radio- und Fernsehgebühren
- Benutzung eines Fernseher und eines Kühlschrankes im Zimmer
- Putzmaterial, WC-Papier
- Abfallgebühren
- Waschmaschinen- und Tumblerbenutzung
- Begleitung des Bewohners durch unser Personal
- Administration
- Wlan
In den Kosten nicht inbegriffen sind:
- Grundbedarf (Verpflegung, Körperpflegeartikel…)
- Reinigung des Zimmers bei übermässiger Verschmutzung, Räumung des Zimmers bei Abgabe
- Organisieren eines nachfolgenden Wohnplatzes / Organisieren und Mithilfe beim Umzug
- Oben genannte, nicht inbegriffene Leistungen werden mit Fr. 120.- pro Stunde in Rechnung gestellt
Kosten Tagesstruktur
Bewohner, die nicht in einer externen Tagesstruktur oder einem Beschäftigungsprogramm integriert sind, müssen am internen Tagesstruktur-Angebot des Wohnheims teilnehmen.
Kosten Tagestruktur pro Monat, pauschal Fr. 500.-
Sonstiges
Alle Bewohnern sind verpflichtet, dass sie jeweils am Freitag-Vormittag bei der Reinigung des Wohnheims mithelfen.
Hausordnung
Chip und Schlüssel
Der Chip und Schlüssel für Zimmer, Hauseingang, Briefkasten und Bewohnerschrank inkl. Küchenschrank werden gegen Unterschrift ausgehändigt. Bei Schlüsselverlust oder Chipverlust wird für den verlorenen Chip oder Schlüssel CHF 50.- gestellt. Die Haustüre sowie der Hintereingang im Erdgeschoss muss Tag und Nacht geschlossen bleiben.
Ordnung im Zimmer
Die Zimmer sind von den Bewohnern selbst in guter Ordnung zu halten, das Bett muss selbst gemacht werden. Bei grober Unordnung wird das Zimmer auf Rechnung des Mieters gereinigt. Wer sein Zimmer schmutzig und unordentlich hinterlässt, muss für die Kosten der Reinigung aufkommen.
Effekten
Im Zimmer darf grundsätzlich nur so viel aufbewahrt werden, wie man im Schrank versorgen kann. Effekten und Wäsche, die beim Auszug nicht mitgenommen werden, werden vom Wohnheim «Brücke» kostenpflichtig entsorgt.
Ausstattung
Die Zimmer sind möbliert inkl. Waschgelegenheit. Es können keine privaten Möbel eingelagert werden. Bettwäsche steht zur Verfügung. Ein Bewohnerschrank steht in der Küche für Lebensmittel zur Verfügung. Sollte etwas defekt sein muss es umgehend der Leitung von Wohnheim gemeldet werden. Der Abfall wir vom Bewohner selbst entsorgt. Ist der Abfall im Zimmer voll wird der Abfall vom Bewohner in den Container gebracht. Code Container: 911
Radio und Fernsehen
Alle Unterhaltungselektronikgeräte dürfen nur in Zimmerlautstärke betrieben werden. In jedem Zimmer steht ein Fernseher zur Verfügung. Die Konzessionsgebühr ist im Tagesansatz inbegriffen.
Alkohol, Drogen
Das Mitbringen, Konsum und Verkauf von alkoholischen Getränken und Drogen, sowie der Missbrauch von Medikamenten ist im Haus und auf dem ganzen Areal Heilsarmee Oristalstrasse 9 und 11 untersagt und gilt als erhebliche Störung. Bei Missachtung hat dies eine fristlose Kündigung zur Folge.
Rauchen, Kerzengebrauch
Aus feuertechnischen und hygienischen Gründen ist das Rauchen (Tabak) im ganzen Haus untersagt. Dasselbe gilt auch für das Abbrennen von Kerzen und dergleichen. Geraucht werden darf draussen vor dem Haupteingang und auf den Balkonen vor der Küche. Die Orte sind sauber zu hinterlassen, Zigarettenstummel gehören in die Aschenbecher. Die Aschenbecher werden von dem Bewohner selbst geleert.
Kochgelegenheit
Es besteht die Möglichkeit selbst zu kochen. Kochgeschirr steht jedem Bewohner zur Verfügung. Nach der Benutzung muss die Küche gereinigt werden. Das Geschirr ist unmittelbar nach dessen Gebrauch zu reinigen, abzutrocknen und in den Bewohnerschrank zu versorgen. Wer die Küche schmutzig und unordentlich hinterlässt, muss für die Kosten der Reinigung aufkommen. Zwischen 22.00 und 06.00 darf nicht gekocht werden.
Bewohnerschrank in der Küche
Im Bewohnerschrank der Küche dürfen keine verderblichen Waren gelagert werden. Erlaubt sind, Gewürze, Teigwaren, Reis, geschlossene Büchsen, Mehl, Zucker, und alle anderen trocken verpackten Esswaren. Sie sind voll ausgerüstet mit Geschirr und Pfannen, Es wird in einer separate Inventarliste geführt. Wer seinen Bewohnerschrank schmutzig und unordentlich hinterlässt, muss für die Kosten der Reinigung aufkommen.
Kühlschrank
Der Kühlschrank muss sauber gehalten werden. Wer seinen Kühlschrank schmutzig und unordentlich hinterlässt, muss für die Kosten der Reinigung aufkommen.
Essen
Die Mahlzeiten und Zwischenmahlzeiten sind im dafür vorgesehenen Essraum einzunehmen und nicht im Zimmer. Der Ess- und Gemeinschaftsraum ist sauber und ordentlich zu hinterlassen.
Wäsche
Die Gäste haben für das Waschen der Privat- und Bettwäsche selbst zu sorgen. Schmutzige Wäsche darf höchstens eine Woche im Zimmer aufbewahrt werden. Sie darf nicht im Zimmer gewaschen und getrocknet werden. Im Keller stehen dafür Waschmaschine und Trockner zur Verfügung. Zwischen 22.00 und 07.00 Uhr dürfen die Maschinen nicht benutzt werden.
WC/Duschen
Pro Etage stehen den Gästen zwei WC und eine Dusche zur Verfügung. Die Gäste sind für Ordnung und Sauberkeit in diesen Räumen selbst verantwortlich. Wer das WC/Duschen schmutzig und unordentlich hinterlässt, muss für die Kosten der Reinigung aufkommen. Zwischen 22.00 und 06.00 Uhr darf nicht geduscht werden.
Ordnung in den gemeinschaftlichen Räumen
Die Küchen, Nasszellen, Toiletten, Waschküche und alle anderen gemeinschaftlichen Räumen. sind von den Bewohnern selbst in guter Ordnung zu halten. Jeder Bewohner räumt selbstständig nach Gebrauch die gemeinschaftlichen Räume, sowie Küche auf. Die Reinigung durch, dass Personal wird dem Bewohner in Rechnung gestellt. Die gemeinsame Reinigung, jeweils am Freitag von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr ist obligatorisch. Bei Nichterscheinen kann er zu einer Kündigung des Wohnplatzes kommen.
Abfall
Der Abfall kommt in den vorgesehenen Abfalleimer in der Küche. Volle Säcke werden im Container vor dem Haus vom Bewohner selbst entsorgt. Der Code für den Container ist 911. Dosen, PET-Flaschen, sowie Karton kommen in die vorgesehenen Eimer in der Küche. Essensreste, sowie Grünabfall kommen in die Grüntonne vor dem Haus (Haupteingang).
Besucher/innen
Ab 07.00 Uhr ist Besuch erlaubt. Besucher/innen unserer Gäste dürfen nicht im Wohnheim übernachten. Sie haben bis spätestens 22.00 Uhr das Haus zu verlassen. Bei nicht einhalten der Besuchzeiten, kann es zu einer Kündigung des Wohnplatzes führen.
Haustiere
Haustiere sind nicht erlaubt.
Schäden
Alle Schäden sind dem Personal sofort zu melden. Wenn Hauseinrichtungen und Mobiliar mutwillig oder aus Unachtsamkeit beschädigt wird werden dem Bewohner die Einrichtungen und oder das Mobiliar in Rechnung gestellt.
Tagesstruktur
Eine Tagesstruktur ist obligatorisch. Bei nicht einhalten der Tagesstruktur, kann es zu einer Kündigung des Wohnplatzes führen.
Abwesenheit
Wer länger als drei Tage abwesend ist, muss sich bei der Leitung des Wohnheims abmelden.
Wegweisung
Wer gegen die Hausordnung verstösst, wird von der Leitung des Wohnheims verwarnt und kann im Wiederholungsfall aus dem Haus gewiesen werden. Wer in grober Weise gegen die Hausordnung verstösst, oder durch sein Verhalten die Hausgemeinschaft erheblich stört, kann von der Leitung des Wohnheims sofort aus dem Haus verwiesen werden. Es kann zu einer fristlosen Kündigung kommen. Zur Durchsetzung der Hausordnung werden im Bedarfsfall Zimmer- und Schrankkontrollen durchgeführt, auch in Abwesenheit des Bewohners. Wenn es notwendig ist, kann das Personal jederzeit auch in Abwesenheit des Bewohners in das Zimmer.
Tagesstruktur
Während der Zeit des Aufenthaltes im Wohnheim bieten wir Bewohnern, die nicht in einer externen Tagesstruktur oder einem Beschäftigungsprogramm integriert sind, eine Tagesstruktur an. Die Bewohner sollen
- einer regelmässigen, ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen angepassten Tätigkeit nachgehen können, um so an Stabilität zu gewinnen
- Freude, Anerkennung und Wertschätzung in ihrer Tätigkeit erfahren
- ihr Selbstwertgefühl durch eine sinnstiftende Arbeit stärken können
- in ihrer persönlichen Entwicklung unterstützt werden mit dem Ziel der Integration in ein Anschlussangebot, dem Potential der Person entsprechend.
Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Wohnheim "Brücke"
-
Telefon+41 (0) 61 923 08 97
-
E-Mail
-
AdresseAndreas Brändli
Leiter Wohnheim
Oristalstrasse 11, 4410 Liestal
Spendenkonto:
Stiftung Heilsarmee Schweiz
Wohnheim Brücke Liestal
3008 Bern
PC-Konto: 30-621520-4
IBAN: CH74 0900 0000 3062 1520 4
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Montag08.00-17.00 Uhr
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Dienstag08.00-17.00 Uhr
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Mittwoch08.00-17.00 Uhr
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Donnerstag08.00-17.00 Uhr
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Freitag08.00-17.00 Uhr
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen