«Die Brücke» – Heilsarmee Liestal
Über uns
«Die Brücke» ist ein stationäres, teilbetreutes Wohnangebot der Heilsarmee Liestal mit neun möbilierten Einzelzimmern für erwachsene Personen in schwierigen Lebenssituationen.
Das Angebot basiert auf christlichen Werten und richtet sich an Menschen, die vorübergehend keine eigene Wohnung finden und Unterstützung auf dem Weg in ein selbstständiges Leben benötigen.
Der Name «Brücke» steht für Verbindung, Hoffnung und eine neue Perspektive.
Unser Wohnangebot
Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:
- Stabiler Umgang mit Suchtproblematiken
- Mindestmass an Selbstständigkeit (Reinigung des Zimmers, selbstständiges Kochen und Waschen der eigenen Wäsche)
- Gesundheitliche Stabilität, sowohl psychisch als auch physisch
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache
- Bereitschaft, sich an eine geregelte Wohnform und die Hausordnung zu halten
- Teilnahme an der wöchentlichen Hausreinigung
Anfragen bitte ausschliesslich per E-Mail an wohnheimbruecke@heilsarmee.ch, besten Dank.
Zimmer
Die Bewohner:innen wohnen in möblierten Einzelzimmern mit Lavabo, Bettwäsche, TV und Reinigungsmaterial. Gemeinschaftsbereiche wie Küchen mit persönlichen Kühlschränken und Schränken, Etagenduschen, Toiletten und eine Waschküche stehen ebenfalls zur Verfügung.
Begleitung
Die Bewohner:innen werden im Rahmen einer Teilbetreuung begleitet. Die Unterstützung orientiert sich an individuellen Zielen und Bedürfnissen und umfasst Hilfe in Alltagsthemen sowie bei der Planung der nächsten Wohnschritte. Die Zusammenarbeit mit Fachstellen und Bezugspersonen ist dabei zentral.
Aufnahmeverfahren
Aufenthaltsdauer
Der Mindestaufenthalt beträgt 20 Tage. Die maximale Aufenthaltsdauer ist auf 24 Monate begrenzt. Eine Verlängerung ist in begründeten Fällen möglich.
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an erwachsene Personen mit Unterstützungsbedarf und rechtlich geklärtem Aufenthaltsstatus.
Erforderliche Unterlagen
- Anmeldung
- Kostengutsprache(n)
- Relevante Unterlagen und Dokumente
Aufnahmeverfahren
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Kontaktaufnahme
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Informationsgespräch(e) und Besichtigung
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Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber relevanten Fachstellen
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Interne Fallbesprechung und Entscheid
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Rückmeldung an Bewohner:in
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Unterzeichnung des Wohnvertrags inkl. Hausordnung (Verträge müssen durch Klient:in, Leiter Wohnheim und zuweisende Stelle unterzeichnet werden)
Nach Vertragsunterzeichnung erfolgt der Einzug ins Wohnheim.
Tagesstruktur
Eine begleitete Tagesstruktur wird im Heilsarmee-Brockino in Kleinbasel, Breisacherstrasse 45
4057 Basel, angeboten. Dieses Zusatzangebot wird separat verrechnet.
Kosten
Tarifliste für Bewohner:innen
- Einstiegsphase (erste 20 Nächte) – CHF 75.-/Nacht
- Monatliche Miete (inkl. Nebenkosten) – CHF 1050.-/Monat
- Zimmerräumung, Endreinigung, Entsorgung – CHF 86.-/Aufwandstunde und Entsorgungsgebühren
- Sachbeschädigung – nach Aufwand/Kosten
- Bei Nichterscheinen (trotz Vertrag) – CHF 300.- pauschal
Nicht in den Kosten inbegriffen sind:
- Grundbedarf (z. B. Verpflegung, Körperpflegeartikel)
- Zusätzliche Reinigungsarbeiten bei übermässiger Verschmutzung sowie die Räumung des Zimmers bei Austritt
- Organisation eines nachfolgenden Wohnplatzes sowie Organisation und Mithilfe beim Umzug
Die oben genannten, nicht inbegriffenen Leistungen werden mit CHF 120.– pro Stunde in Rechnung gestellt.
Hausordnung
Chip und Schlüssel
Der Chip und Schlüssel für Zimmer, Hauseingang, Briefkasten und Bewohnerschrank inkl. Küchenschrank werden gegen Unterschrift ausgehändigt. Bei Schlüsselverlust oder Chipverlust wird für den verlorenen Chip oder Schlüssel CHF 50.- gestellt. Die Haustüre sowie der Hintereingang im Erdgeschoss muss Tag und Nacht geschlossen bleiben.
Ordnung im Zimmer
Die Zimmer sind von den Bewohnern selbst in guter Ordnung zu halten, das Bett muss selbst gemacht werden. Bei grober Unordnung wird das Zimmer auf Rechnung des Mieters gereinigt. Wer sein Zimmer schmutzig und unordentlich hinterlässt, muss für die Kosten der Reinigung aufkommen.
Effekten
Im Zimmer darf grundsätzlich nur so viel aufbewahrt werden, wie man im Schrank versorgen kann. Effekten und Wäsche, die beim Auszug nicht mitgenommen werden, werden vom Wohnheim «Brücke» kostenpflichtig entsorgt.
Ausstattung
Die Zimmer sind möbliert inkl. Waschgelegenheit. Es können keine privaten Möbel eingelagert werden. Bettwäsche steht zur Verfügung. Ein Bewohnerschrank steht in der Küche für Lebensmittel zur Verfügung. Sollte etwas defekt sein muss es umgehend der Leitung von Wohnheim gemeldet werden. Der Abfall wir vom Bewohner selbst entsorgt. Ist der Abfall im Zimmer voll wird der Abfall vom Bewohner in den Container gebracht. Code Container: 911
Radio und Fernsehen
Alle Unterhaltungselektronikgeräte dürfen nur in Zimmerlautstärke betrieben werden. In jedem Zimmer steht ein Fernseher zur Verfügung. Die Konzessionsgebühr ist im Tagesansatz inbegriffen.
Alkohol, Drogen
Das Mitbringen, Konsum und Verkauf von alkoholischen Getränken und Drogen, sowie der Missbrauch von Medikamenten ist im Haus und auf dem ganzen Areal Heilsarmee Oristalstrasse 9 und 11 untersagt und gilt als erhebliche Störung. Bei Missachtung hat dies eine fristlose Kündigung zur Folge.
Rauchen, Kerzengebrauch
Aus feuertechnischen und hygienischen Gründen ist das Rauchen (Tabak) im ganzen Haus untersagt. Dasselbe gilt auch für das Abbrennen von Kerzen und dergleichen. Geraucht werden darf draussen vor dem Haupteingang und auf den Balkonen vor der Küche. Die Orte sind sauber zu hinterlassen, Zigarettenstummel gehören in die Aschenbecher. Die Aschenbecher werden von dem Bewohner selbst geleert.
Kochgelegenheit
Es besteht die Möglichkeit selbst zu kochen. Kochgeschirr steht jedem Bewohner zur Verfügung. Nach der Benutzung muss die Küche gereinigt werden. Das Geschirr ist unmittelbar nach dessen Gebrauch zu reinigen, abzutrocknen und in den Bewohnerschrank zu versorgen. Wer die Küche schmutzig und unordentlich hinterlässt, muss für die Kosten der Reinigung aufkommen. Zwischen 22.00 und 06.00 darf nicht gekocht werden.
Bewohnerschrank in der Küche
Im Bewohnerschrank der Küche dürfen keine verderblichen Waren gelagert werden. Erlaubt sind, Gewürze, Teigwaren, Reis, geschlossene Büchsen, Mehl, Zucker, und alle anderen trocken verpackten Esswaren. Sie sind voll ausgerüstet mit Geschirr und Pfannen, Es wird in einer separate Inventarliste geführt. Wer seinen Bewohnerschrank schmutzig und unordentlich hinterlässt, muss für die Kosten der Reinigung aufkommen.
Kühlschrank
Der Kühlschrank muss sauber gehalten werden. Wer seinen Kühlschrank schmutzig und unordentlich hinterlässt, muss für die Kosten der Reinigung aufkommen.
Essen
Die Mahlzeiten und Zwischenmahlzeiten sind im dafür vorgesehenen Essraum einzunehmen und nicht im Zimmer. Der Ess- und Gemeinschaftsraum ist sauber und ordentlich zu hinterlassen.
Wäsche
Die Gäste haben für das Waschen der Privat- und Bettwäsche selbst zu sorgen. Schmutzige Wäsche darf höchstens eine Woche im Zimmer aufbewahrt werden. Sie darf nicht im Zimmer gewaschen und getrocknet werden. Im Keller stehen dafür Waschmaschine und Trockner zur Verfügung. Zwischen 22.00 und 07.00 Uhr dürfen die Maschinen nicht benutzt werden.
WC/Duschen
Pro Etage stehen den Gästen zwei WC und eine Dusche zur Verfügung. Die Gäste sind für Ordnung und Sauberkeit in diesen Räumen selbst verantwortlich. Wer das WC/Duschen schmutzig und unordentlich hinterlässt, muss für die Kosten der Reinigung aufkommen. Zwischen 22.00 und 06.00 Uhr darf nicht geduscht werden.
Ordnung in den gemeinschaftlichen Räumen
Die Küchen, Nasszellen, Toiletten, Waschküche und alle anderen gemeinschaftlichen Räumen. sind von den Bewohnern selbst in guter Ordnung zu halten. Jeder Bewohner räumt selbstständig nach Gebrauch die gemeinschaftlichen Räume, sowie Küche auf. Die Reinigung durch, dass Personal wird dem Bewohner in Rechnung gestellt. Die gemeinsame Reinigung, jeweils am Freitag von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr ist obligatorisch. Bei Nichterscheinen kann er zu einer Kündigung des Wohnplatzes kommen.
Der Abfall kommt in den vorgesehenen Abfalleimer in der Küche. Volle Säcke werden im Container vor dem Haus vom Bewohner selbst entsorgt. Der Code für den Container ist 911. Dosen, PET-Flaschen, sowie Karton kommen in die vorgesehenen Eimer in der Küche. Essensreste, sowie Grünabfall kommen in die Grüntonne vor dem Haus (Haupteingang).
Besucher/innen
Ab 07.00 Uhr ist Besuch erlaubt. Besucher/innen unserer Gäste dürfen nicht im Wohnheim übernachten. Sie haben bis spätestens 22.00 Uhr das Haus zu verlassen. Bei nicht einhalten der Besuchzeiten, kann es zu einer Kündigung des Wohnplatzes führen.
Haustiere
Haustiere sind nicht erlaubt.
Schäden
Alle Schäden sind dem Personal sofort zu melden. Wenn Hauseinrichtungen und Mobiliar mutwillig oder aus Unachtsamkeit beschädigt wird werden dem Bewohner die Einrichtungen und oder das Mobiliar in Rechnung gestellt.
Abwesenheit
Wer länger als drei Tage abwesend ist, muss sich bei der Leitung des Wohnheims abmelden.
Wegweisung
Wer gegen die Hausordnung verstösst, wird von der Leitung des Wohnheims verwarnt und kann im Wiederholungsfall aus dem Haus gewiesen werden. Wer in grober Weise gegen die Hausordnung verstösst, oder durch sein Verhalten die Hausgemeinschaft erheblich stört, kann von der Leitung des Wohnheims sofort aus dem Haus verwiesen werden. Es kann zu einer fristlosen Kündigung kommen. Zur Durchsetzung der Hausordnung werden im Bedarfsfall Zimmer- und Schrankkontrollen durchgeführt, auch in Abwesenheit des Bewohners. Wenn es notwendig ist, kann das Personal jederzeit auch in Abwesenheit des Bewohners in das Zimmer.
Wohnheim «Die Brücke»
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E-Mail
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AdresseWohnheim «Die Brücke»
Oristalstrasse 11
4410 Liestal
Spendenkonto:
Stiftung Heilsarmee Schweiz
Wohnheim Brücke Liestal
3008 Bern
PC-Konto: 30-621520-4
IBAN: CH74 0900 0000 3062 1520 4
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Montag9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
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Dienstag9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
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Mittwoch9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
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Donnerstag9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
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Freitag9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
