Wohnheim „Brücke“ – Heilsarmee Liestal
Über uns
Ein wichtiger sozialdiakonischer Arbeitszweig der Heilsarmee Liestal ist das Wohnheim „Brücke“ an der Oristalstrasse 11 in Liestal. Das Wohnheim „Brücke“ wurde eingerichtet für Männer, die eine Brücke suchen, über die sie aus ihrer Not herausfinden:
eine Brücke über Abgründe zwischen Menschen
eine Brücke über Schluchten der Angst
eine Brücke, die aus Verzweiflung zur Hoffnung führt
eine Brücke, die aus dem Sumpf ins Leben zurückweist
eine Bücke zwischen Mensch und Gott
eine Verbindungsbrücke, eine Rettungsbrücke, eine Freundschaftsbrücke
eine Brücke des Gesprächs und des Zuhörens
eine Brücke der Achtung
Dafür ist das Wohnheim der Heilsarmee Liestal bestimmt – und trägt deshalb den Namen „Brücke“. Die sozialdiakonischen Angebote der Heilsarmee Liestal, zu denen das Wohnheim „Brücke“ dazugehört, stellen keine Konkurrenz zu anderen Sozialdiensten dar, sondern sind eine Ergänzung und werden in Zusammenarbeit mit diesen ausgeübt.
Angebot
Das Wohnheim „Brücke“ bietet Männern in einer Notsituation für eine festgelegte Zeit Obdach und Gemeinschaft. Das gemeinschaftliche Leben und die Begleitung durch Heimleiter und Mitarbeiter sollen zu einer Verbesserung der Lebenssituation der Bewohner beitragen und mithelfen, in absehbarer Zeit wieder ein selbständiges, eigenverantwortliches Leben zu führen. Das Wohnheim „Brücke“ bietet:
- 9 möblierte Einzelzimmer
- Gemeinschaftsküchen, Duschen und WCs auf allen Etagen
- Waschküche im UG
- Gartensitzplatz
Zielgruppe
Das Wohnheim „Brücke“ steht erwachsenen Männern offen, die vorübergehend Obdach benötigen. Das können Personen sein, die nach einer Suchttherapie, einem Klinikaufenthalt oder einem Strafvollzug Hilfe zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft brauchen. Denkbar sind auch Personen, die wegen einfacher Behinderungen oder anderen Gründen zu einem selbständigen Leben angeleitet werden müssen.
Es werden Menschen aller Rassen, Religionen und Nationalitäten aufgenommen. Da eine medizinische und psychiatrische Betreuung nicht angeboten wird, müssen gewisse Einschränkungen gemacht werden. Pflegebedürftige Personen, akut psychisch kranke Personen, fremd- und selbstgefährdende Personen und akut rückfällige Drogenabhängige können nicht aufgenommen werden.
Zimmer
Im Wohnheim Brücke bieten wir 9 möbliere Einzelzimmer. Jedes Zimmer ist möbliert und mit einem Kühlschrank und einem Fernseher ausgestattet. Die Konsessionsgebühren sind in den Mietkosten inbegriffen. Bettwäsche sowie Ess- und Kochgeschirr in den Küchen werden zur Verfügung gestellt. Jeder Bewohner erhält einen abschliessbaren Küchenschrank. In der Waschküche stehen eine Waschmaschine und ein Tumbler zur Verfügung.
Jeder Bewohner verpflegt sich selbst auf eigene Kosten (Grundbedarf ist in den Mietkosten nicht inbegriffen) und ist für die Zimmerordnung und Wäsche selber verantwortlich.
Begleitung
Die Begleitung durch Leiter und Mitarbeiter soll zu einer Verbesserung der Lebenssituation der Bewohner beitragen. Regelmässige Gespräche mit Standortbestimmung und gemeinsame freiwillige Aktivitäten (z.B. gemeinsame Grillabende, Ausflüge) bilden hierfür wichtige Komponenten. Je nach Bedarf können praktische Hilfestellungen (Hilfe bei Wohnungs- und Stellensuche, Finanzplanung etc.) angeboten werden. Das Ziel der Begleitung ist, den Bewohnern zu helfen, ein selbständiges, eigenverantwortliches Leben zu führen. Mit dem Einverständnis der Bewohner arbeiten wir mit externen Fachpersonen und Behörden zusammen.
Aufnahmeverfahren & Aufenthaltsdauer
Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme erfolgt bei freiem Platz rasch und unbürokratisch. Damit ein Eintritt reibungslos erfolgen kann, wird folgender minimaler Ablauf eingehalten:
- Nach einem ersten telefonischen Kontakt wird ein Vorstellungsgespräch, wenn möglich mit einer Begleitperson (Sozialarbeiter, Beistand, Vormund), vereinbart.
- Im Vorstellungsgespräch wird das Zimmer/Haus besichtigt. Vorstellungen, Erwartungen und Anforderungen können besprochen und geklärt werden.
- Wenn ein Eintritt möglich und sinnvoll ist, wird ein befristeter Mietvertrag zwischen der Heilsarmee Liestal und dem Bewohner abgeschlossen. Das schriftliche Einverständnis zur Hausordnung ist Voraussetzung, um ins Wohnheim „Die Brücke“ aufgenommen zu werden.
Im Normalfall wird die Finanzierung vor Eintritt geklärt, in Notfällen werden Personen ohne Kostengutsprache kurzfristig (für eine Woche) aufgenommen (Finanzierung durch Hilfsfonds Heilsarmee Liestal).
Aufenthaltsdauer
Das Wohnheim „Brücke“ ist nicht eine Dauer- sondern eine Überbrückungswohnmöglichkeit. Die Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel 6 – 18 Monate. In Einzelfällen (besondere Umstände) kann die Aufenthaltsdauer auch verlängert werden.
Kosten
Kosten Aufenthalt Wohnheim „Brücke“
Miete pro Tag (bei einzelnen Tagen): Fr. 50.- (möglich ab 3 Nächten)
Monatliche Zimmermiete: Fr. 1200.-
Depot (wird bei Vertragsende zurückerstattet): Fr. 1200.-
In den Kosten inbegriffen sind:
- das möblierte Zimmer
- Bettwäsche
- Strom, Wasser und Heizung
- Radio- und Fernsehgebühren
- Benutzung eines Fernseher und eines Kühlschrankes im Zimmer
- Putzmaterial, WC-Papier
- Abfallgebühren
- Waschmaschinen- und Tumblerbenutzung
- Begleitung des Bewohners durch unser Personal
- Administration
In den Kosten nicht inbegriffen sind:
- Grundbedarf (Verpflegung, Körperpflegeartikel…)
- Reinigung des Zimmers bei übermässiger Verschmutzung, Räumung des Zimmers bei Abgabe
- Organisieren eines nachfolgenden Wohnplatzes / Organisieren und Mithilfe beim Umzug
- Oben genannte, nicht inbegriffene Leistungen werden mit Fr. 75.- pro Stunde in Rechnung gestellt
Kosten Tagesstruktur
Bewohner, die nicht in einer externen Tagesstruktur oder einem Beschäftigungsprogramm integriert sind, müssen am internen Tagesstruktur-Angebot des Wohnheims teilnehmen.
Kosten Tagestruktur pro Monat, pauschal Fr. 400.-
Sonstiges
Von allen Bewohnern wird erwartet, dass sie jeweils am Freitag-Vormittag bei der Reinigung des Wohnheims mithelfen.
Hausordnung
- Chip und Schlüssel: Die Chip und Schlüssel für Zimmer, Hauseingang, Briefkasten und Küchenschrank werden gegen Unterschrift ausge-händigt. Bei Schlüsselverlust wird für den Ersatz Rechnung gestellt. Die Haustüre muss Tag und Nacht geschlossen bleiben.
- Ausstattung: Die Zimmer sind möbliert. Es können keine Möbel eingelagert werden. Bettwäsche steht zur Verfügung.
- Radio und Fernsehen: Alle Unterhaltungselektronikgeräte dürfen nur in Zimmerlautstärke betrieben werden. In jedem Zimmer steht ein Fernseher zur Verfügung. Die Konzessionsgebühr ist im Tagesansatz inbegriffen.
- Schäden: Alle Schäden sind dem Personal sofort zu melden. Wenn Hauseinrichtungen und Mobiliar mutwillig oder aus Unachtsamkeit beschädigt werden, so sind sie zu Lasten des Verursachers (Mieters) sofort zu reparieren oder zu ersetzen.
- Alkohol, Drogen: Das Mitbringen und der Konsum von alkoholischen Getränken und Drogen, sowie der Missbrauch von Medikamenten ist im Haus untersagt und gilt als erhebliche Störung.
- Rauchen, Kerzengebrauch: Aus feuertechnischen und hygienischen Gründen ist das Rauchen im ganzen Haus untersagt. Dasselbe gilt auch für das Abbrennen von Kerzen und dergleichen. Geraucht werden darf draussen vor dem Haupteingang und auf dem Platz vor der Küche EG. Die Orte sind sauber zu hinterlassen, Zigarettenstummel gehören in die Aschenbecher.
- Haustiere: Haustiere sind nicht erlaubt.
- Ordnung im Zimmer: Die Zimmer sind von den Gästen selber in guter Ordnung zu halten, das Bett muss selber gemacht werden. Bei grober Unordnung wird das Zimmer auf Rechnung des Mieters gereinigt.
- Effekten: Im Zimmer darf grundsätzlich nur soviel aufbewahrt werden, wie man im Schrank versorgen kann. Effekten und Wäsche, die beim Auszug nicht mitgenommen werden, sind innert eines Monats abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter darüber verfügen und sie der Brockenstube übergeben oder entsorgen.
- Kochgelegenheit: Es besteht die Möglichkeit selber zu kochen. Kochgeschirr steht zur Verfügung. Nach der Benutzung muss die Küche gereinigt werden. Das Geschirr ist unmittelbar nach dessen Gebrauch zu reinigen, abzutrocknen und in den Schrank zu versorgen. Zwischen 22.00 und 06.00 darf nicht gekocht werden.
- Schrank in der Küche: Im Schrank in der Küche dürfen keine verderblichen Waren gelagert werden. Erlaubt sind: Gewürze, Teigwaren, Reis, geschlossene Büchsen, Mehl, Zucker, und alle anderen trocken verpackten Esswaren.
- Kühlschrank: Der Kühlschrank muss sauber gehalten werden. Wer seinen Kühlschrank wiederholt schmutzig und unordentlich hinterlässt, muss für die Kosten der Reinigung aufkommen.
- Essen: Die Mahlzeiten und Zwischenmahlzeiten sind im dafür vorgesehenen Essraum einzunehmen und nicht im Zimmer. Der Ess- und Gemeinschaftsraum ist sauber und ordentlich zu hinterlassen.
- Wäsche: Die Gäste haben für das Waschen der Privat- und Bettwäsche selber zu sorgen. Schmutzige Wäsche darf höchstens eine Woche im Zimmer aufbewahrt werden. Sie darf nicht im Zimmer gewaschen und getrocknet werden. Im Keller stehen dafür Waschmaschine und Trockner zur Verfügung. Zwischen 22.00 und 07.00 Uhr dürfen die Maschinen nicht benutzt werden.
- WC/Duschen: Pro Etage stehen den Gästen WC und Dusche zur Verfügung. Die Gäste sind für Ordnung und Sauberkeit in diesen Räumen selber verantwortlich. Zwischen 22.00 und 06.00 Uhr darf nicht geduscht werden.
- Besucher/innen: Ab 07.00 Uhr ist Besuch erlaubt. Besucher/innen unserer Gäste dürfen nicht im Wohnheim übernachten. Sie haben bis 22.00 Uhr das Haus zu verlassen.
- Abwesenheit: Wer länger als drei Tage abwesend ist, muss sich bei der Heimleitung abmelden.
- Wegweisung: Wer gegen die Hausordnung verstösst, wird von der Heimleitung verwarnt und kann im Wiederholungsfall aus dem Haus gewiesen werden. Wer in grober Weise gegen die Hausordnung verstösst, oder durch sein Verhalten die Hausgemeinschaft erheblich stört, kann von der Heimleitung sofort aus dem Haus verwiesen werden. Zur Durchsetzung der Hausordnung werden im Bedarfsfall Zimmer- und Schrankkontrollen durchgeführt.
Tagesstruktur
Während der Zeit des Aufenthaltes im Wohnheim bieten wir Bewohnern, die nicht in einer externen Tagesstruktur oder einem Beschäftigungsprogramm integriert sind, eine Tagesstruktur an. Die Bewohner sollen
- einer regelmässigen, ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen angepassten Tätigkeit nachgehen können, um so an Stabilität zu gewinnen
- Freude, Anerkennung und Wertschätzung in ihrer Tätigkeit erfahren
- ihr Selbstwertgefühl durch eine sinnstiftende Arbeit stärken können
- in ihrer persönlichen Entwicklung unterstützt werden mit dem Ziel der Integration in ein Anschlussangebot, dem Potential der Person entsprechend.
Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Wohnheim "Brücke"
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Telefon+41 (0) 61 923 08 97
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E-Mail
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AdresseAndreas Brändli
Leiter Wohnheim
Oristalstrasse 11, 4410 Liestal
Spendenkonto:
Stiftung Heilsarmee Schweiz
Wohnheim Brücke Liestal
3008 Bern
PC-Konto: 30-621520-4
IBAN: CH74 0900 0000 3062 1520 4
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Montag08.00-17.00 Uhr
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Dienstag08.00-17.00 Uhr
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MittwochGeschlossen
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Donnerstag08.00-17.00 Uhr
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Freitag08.00-17.00 Uhr
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen